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Die Hausratversicherung

Informationsgrafik zur Hausratversicherung

Was versichert die Hausratversicherung?

Das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, zum Beispiel:

        • Möbel
        • Bücher
        • Kleidung
        • Kinderspielzeug
        • Teppiche und Lampen
        • Geschirr
        • Computer und andere Elektrogeräte
        • Kühlschrank
        • und sogar das Futter für die Haustiere

ist versichert.

Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie z. B. Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – z. B. Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.

Viele Versicherer bieten neben diesen Standards weitere Vertragselemente an – mit oder ohne Zuschlag. So zahlen sie in bestimmtem Umfang zum Beispiel auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln.

Wie sind Bargeld, Schmuck und Wertsachen in der Hausratversicherung abgedeckt?

Zum Hausrat gehören auch Wertsachen. Dazu zählen etwa:

• Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
• Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin
• Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände
• Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken

Aber auch Bargeld und Geldbeträge, die auf Karten oder sonstigen Datenträgern geladen sind, gehören zu den Wertsachen.

Versicherungssumme für Wertsachen ist begrenzt

Wertsachen sind bis zu einem bestimmten Betrag in der Hausratversicherung mitversichert. Man spricht hier von Entschädigungsgrenzen. Meist gilt eine Höchstgrenze von etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Je nachdem, um welche Wertsachen es sich handelt, kann die Entschädigungsgrenze unterschiedlich hoch sein.

Die Höchstgrenze für Bargeld liegt häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Andere Möglichkeit: Im Versicherungsvertrag ist ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme festgelegt – zum Beispiel ein Prozent. Man bekommt also nur maximal den Betrag ersetzt, der durch die Entschädigungshöchstgrenze festgelegt wurde.

Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher.

Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Versicherungstarif ab. Derjenige, der teure Wertsachen zu Hause hat, kann diese auch versichern, indem er mit seinem Hausratversicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. Fazit: Größere Summen Bargeld oder Karten mit höheren geladenen Geldbeträgen sollten nicht zu Hause aufbewahrt werden.

Was nach einem Schaden zu tun ist

Bei einem Schaden müssen Sie nachweisen, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll, Kopien von persönlichen Papieren anzufertigen, Kaufbelege aufzuheben oder die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Diese Unterlagen kann man nach einem Schaden dem Hausratversicherer vorlegen.

Vom Versicherer erhält man im Fall des Falles ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen – auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent. Dabei helfen Quittungen und Fotos.

Bevor Geld ausgegeben wird oder Handwerker beauftragt werden, sollte immer die Hausratversicherung gefragt werden, ob der die Kosten auch übernimmt. Bei Einbruch bekommt man von der Hausratversicherung kein Schadenprotokoll, sondern eine Stehlgutliste. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

Gut zu wissen: Was ist eine Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme niedriger als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadenfall mit Abzügen vom Schadenersatz gerechnet werden.

Um Unterversicherungen zu vermeiden, kann man die Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Pauschalsystem ermitteln: Beispielsweise können 650 Euro Versicherungssumme pro m² Wohnfläche angesetzt werden. Eine 80 m² große Wohnung wäre demnach mit 52.000 Euro versichert.

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