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Die Kfz-Versicherung

Informationsgrafik zur privaten Haftpflichtversicherung

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss zwingend sein Fahrzeug versichern. Ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße – das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Folgendes leistet eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von:

Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:

  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • An- und Abmeldekosten
  • Anwaltskosten

weiteren Sachschäden, z. B.:

  • Schäden an Gebäuden
  • Verkehrseinrichtungen

Personenschäden, z. B.:

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Rente
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld

Unbegründete Ansprüche abwehren

Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.

Was leistet die Kfz-Haftpflicht?

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. 

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden
  • 000 Euro für reine Vermögensschäden

In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.

Vorsicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt zunächst nur vorläufig

Wenn Autofahrer ihren Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt. Beim Kauf von einem privaten Anbieter ist das Fahrzeug oft noch zugelassen. Der Käufer übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung durch den neuen Halter bestehen.

Was sind Kaskoversicherungen?

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen ca. 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung.

Das sind die Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch

  • Kollisionen mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand

Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

Versicherungskunden können darüber hinaus bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der Kunde übernimmt dann im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, zum Beispiel 150 Euro oder 300 Euro – auch dadurch lässt sich die Höhe des Beitrags beeinflussen.

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung

Wenn der Versicherungskunde über viele Jahre keine Unfälle oder Schäden hat, können dadurch die Beiträge sinken. Die Versicherer sprechen hier vom Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt, sie gewähren dem Kunden – je nach Anzahl der schadenfreien Jahre – einen finanziellen Nachlass.

Ein Beispiel: Schließt ein Fahranfänger erstmalig einen Vertrag ab, zahlt er in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung in der Regel mehr Beiträge als für einen Vertrag, der bereits viele Jahre unfallfrei läuft. Der Einfluss einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auf den Beitrag ist dabei von Versicherer zu Versicherer verschieden. Auch Sondereinstufungen eines Versicherers, zum Beispiel durch einen sogenannten „Rabattschutz“, werden nur unternehmensindividuell berücksichtigt und können nicht auf einen anderen Versicherer übertragen werden.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Der Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Faktor ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus dem Schadenverlauf, also den bisher verursachten Autounfällen. Hat man ein Jahr lang keinen Unfall verursacht, wird man in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die neue Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt immer zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, in der Regel ist das der 1. Januar.

Hat man allerdings einen Unfall verursacht, erfolgt vom Versicherer im folgenden Jahr eine Rückstufung in eine schlechtere Klasse. Je nachdem in welcher Schadenfreiheitsklasse man sich befindet, gewährt die Kfz-Versicherung eine gewisse Ermäßigung – den Schadenfreiheitsrabatt. Der Nachlass steigt, je länger man unfallfrei fährt. Die jeweilige Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen der verschiedenen Versicherungen.

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