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Die Rechtsschutzversicherung

Inforrmationsgrafik zur Rechtsschutzversicherung

Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung tritt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ein:

• die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
• Gerichtskosten
• Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
• Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
• Kosten für Mediationsverfahren

In welchen Fällen leistet die Rechtsschutzversicherung?

 

  1. Bei Teilerfolgen vor Gericht:
    Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.
  2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
    Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.
  3. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
    Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.

 

Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen zum Beispiel Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.

 

Bausteine von Rechtsschutzversicherungen

  • KFZ
  • Selbständige
  • Nichtselbständige
  • Steuerrechtsschutz
  • Arbeitsrechtschutz
  • Wohnungs und Grundstücksrechtschutz
  • Opferrechtschutz
  • Verkehrs/Verwaltungsrechtschutz
  • Straf/Ordnungswidrigkeitsrechtschutz
  • Familien und Erbrechtsschutz Beratung
  • Standesrechtschutz
  • Sozialgerichtsrechtschutz

Wer ist in der Rechtsschutz versichert?

In der Regel besteht Versicherungsschutz

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder auf Wunsch auch der nichteheliche Lebenspartner
  • alle minderjährigen Kinder
  • die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen volljährige Kinder einen eigenen Rechtsschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung: Die in einem Vertrag mitversicherten Personen können nicht gegen den Versicherungsnehmer oder gegeneinander vorgehen.

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers.

Was ist im Streitfall zu tun?

In einem Streitfall sollte man sich zuerst an seine Versicherung/ Makler wenden. Sie informiert über:

  • den Versicherungsschutz/die konkreten Leistungen
  • das weitere Vorgehen und
  • die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens

Bei Bedarf empfiehlt die Versicherung einen kompetenten Anwalt.

Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben. Deshalb sind Verfahren um folgende Bereiche in der Regel nicht versichert:

  • den Hausbau
  • das Urheber- und Markenrecht
  • Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen
  • Kapitalanlagen
  • Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr

Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (zum Beispiel durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.

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