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Die Reiseversicherung

Informationsgrafik zur Hausratversicherung

Was sind Reiseversicherungen?

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.

Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.

Zu den „typischen“ Reiseversicherungen zählen:

  • die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • die Reisegepäckversicherung
  • der Reise-Schutzbrief 
  • (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
  • die Auslandsreise-Krankenversicherung

Interessant gut zu wissen

Im Versicherungsfall sind alle Rechnungen und Unterlagen im Original oder als Kopie einzureichen(also zum Beispiel Arztbelege, Bestätigungen des Beförderungsunternehmens oder Hotels, Bescheinigungen der Polizei etc.).

Krank im Urlaub

Für die Krankenversicherung müssen die Art der Krankheit und die Behandlungsdaten dokumentiert sein. Aus den Arztrechnungen müssen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen. 

Zerstörtes Gepäck

Auch Sachbeschädigungen müssen angezeigt werden. Den entstandenen Schaden muss man sich auch von den jeweiligen Veranstaltern (etwa Hotel-, Eisenbahn- oder Fluggesellschaft) bestätigen lassen. 

Reiserücktritt 

Der Versicherte muss den Grund, warum er von der Reise zurücktritt, belegen. So müssen die Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Wichtig: Der Veranstalter muss über den Reiserücktritt so schnell wie möglich informiert werden. Denn bei verzögerter Meldung erhöhen sich die zeitlich gestaffelten Stornogebühren.

Diebstahl/Raub 

Verluste, etwa durch Diebstahl, Raub oder Einbruch ins Hotelzimmer, müssen unverzüglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizeidienststelle muss eine Liste der verschwundenen Gegenstände bescheinigen und den Besuch auf dem Polizeirevier schriftlich bestätigen.

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