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Die Wohngebäudeversicherung

Informationsgrafik zur Wohngebäudeversicherung

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses. Versichert ist das gesamte Gebäude, einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Im Standard sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

Feuer

Nach einem Brand zahlt die Wohngebäudeversicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.

Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Diese Ereignisse können einen Totalschaden bedeuten.

Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

Bei Sturmschäden zum Beispiel am Dach ist Windstärke 8 entscheidend. Dann gibt es ein neues Dach oder die Wohngebäudeversicherung finanziert die Reparatur des alten. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.

Leitungswasser

Platzen Wasserrohre, zahlt die Wohngebäudeversicherung Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein

Überspannung

Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente erweitert werden, wie zum Beispiel um sich vor Starkregen/Überschwemmung/Rückstau (Elementarschadenversicherung) zu schützen.

Wohngebäudeversicherung individuell anpassen

Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich gut beraten lassen. Denn einige Gefahren müssen durch separate Vereinbarungen versichert werden:

Naturgefahren

Wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben oder Vulkanausbruch – abgedeckt über erweiterte Naturgefahrenversicherung.

Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen

Auch für alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen. Wird zum Beispiel über eine Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist, empfiehlt sich eine Ertragsausfallpolice. Sie schützt vor dem Risiko eines Ertragsausfalls infolge eines versicherten Sachschadens.

Je nach Anbieter können weitere Extras vereinbart werden, etwa:

• Vandalismus- und Graffiti-Schäden am Gebäude
• Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten außerhalb des Gebäudes, zum Beispiel nach einem Sturm.

Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudepolice gibt es den Begriff der „Gefahrerhöhung“. Das heißt: Die Versicherung muss über Ausnahmesituationen informiert werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dazu zählt beispielsweise, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in das Haus ein Gewerbe einzieht.

Tipp: Kunden sollten den Versicherer so schnell wie möglich über solche Ausnahmesituationen informieren. Oftmals genügt hier ein Anruf.

Sinnvolle Ergänzung: Ein Wohnungsschutzbrief nützt

Es gibt Situationen rund um Haus und Wohnung, die über reinen Sachschaden hinausgehen – beispielsweise wenn man sich ausgesperrt hat oder bei der Schädlingsbekämpfung. Für diese Notsituationen haben Versicherer Haus- und Wohnungsschutzbriefe entwickelt, die im Notfall konkrete Hilfe leisten.

Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann.

Drei wichtige Schritte im Schadenfall

Bei einem Schaden empfehlen wir folgendes Vorgehen:

 

  1. Makler /Versicherer informieren
  2. Schaden dokumentieren (z. B. durch Fotos)
  3. Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchführen

 

Laut Versicherungsvertrag ist man dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt z. B. bei einem Leitungswasserschaden: den durchnässten Boden schnell trocknen, damit nicht noch mehr Wasser nach unten sickert.

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